Über den Tag hinaus Gutes bewirken – die Stiftung von Maria Catharina Rösingh aus dem Jahre 1839 fördert die Arbeit der Lutherkirchengemeinde bis heute maßgeblich.
Grabpflege
Die Stiftung wird vom Staat ermutigt und unterstützt, das Andenken und Gedächtnis der Stifter zu wahren und „ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren“ wie es im Gesetz (§58 AO) heißt. Der Staat fördert nämlich durch Steuerbefreiung eine angemessene, würdige Bestattungskultur und bekennt sich damit zum christlichen Erbe, das die Würde des Menschen nicht mit dem Tod enden lässt. Und was für bekannte Stifterpersönlichkeiten und einzelne Mäzene schon immer gegolten hat, gilt jetzt auch für Stifter der Stiftung Lutherkirche Leer!
Und so geht es
Die Stiftung Lutherkirche Leer bietet Stiftern seit dem 01.07.2016 an, eine Stiftung in Höhe von 10.000 Euro mit der Auflage der Grabpflege für 20 Jahre zu versehen. Damit möchte die Stiftung
- Ihnen die Sorge um die Grabpflege nehmen,
- die dauerhafte Freundschaft von Stiftern und Stiftung zum Ausdruck bringen,
- das Andenken der Stifter angemessen ehren,
- einen Ort der Trauer auf dem Lutherischen Friedhof erhalten,
- die christliche Hoffnung über den Tod hinaus zum Ausdruck bringen
- und das von der Bibel aufgetragene „Werk der Barmherzigkeit“ tun.
Der Stifter kann sich darauf verlassen, dass sein Grab und das der darin beerdigten nächsten Angehörigen so gepflegt und in Stand gehalten wird, wie es dem Standard entspricht. Weitere Sicherheit gibt, dass die gesamte Öffentlichkeit sich von der ordentlichen Pflege des Grabes überzeugen kann. Es wird also keinen Vertrag und keine Leistungsbeschreibung geben, weil keine Dienstleistung verkauft wird.
Die Pflege beginnt nach der ersten Bepflanzung der Grabstelle und endet nach 20 Jahren. Höhere Stiftungen bringen keine aufwendigere Pflege mit sich. Friedhofsgebühren werden von der Stiftung nicht übernommen. Die Stiftung wird mit einer Zuwendungsbestätigung bestätigt.
Mit dem Ablauf der 20 Jahre entfällt die Auflage des Stifters und der Ertrag des Kapitals wird vollständig für Stiftungszwecke verwendet. Das Kapital wird durch die Grabpflege also nicht verzehrt.
Bitte sprechen Sie uns an, um Einzelheiten für Ihre persönliche Situation zu bedenken.