Schutzkonzept Lutherkirche Leer vom 22.1.2025
Die Ev.-luth. Lutherkirchengemeinde gehört zum Ev.-luth. Kirchenkreis Emden-Leer. Als Grundlage für ihr Handeln mit Schutzbefohlenen richtet sie sich nach dem Schutzkonzept für die Prävention sexualisierter Gewalt des Kirchenkreises, das am 28.08.2024 in der Kirchenkreissynode beschlossen wurde.
- Was ist ein Schutzkonzept?
Das Schutzkonzept übernimmt Verantwortung für Mitarbeitende und Schutzbefohlene in unserer Gemeinde. Seine Umsetzung fördert eine Kultur der Achtsamkeit, Angstfreiheit und Offenheit. Unser Schutzkonzept beantwortet Fragen zur Prävention, denn wir wollen ein Schutzraum für die uns anvertrauten Menschen sein. Entscheidend ist, dass die Entstehung, Verbreitung und Weiterentwicklung des Konzepts das Bewusstsein aller Beteiligten schärft und eine Kultur des Respekts, der Grenzwahrung und der Sensibilität für Grenzverletzungen fördert (siehe Anhang 6.1).
Ein sicherer Ort entsteht, wenn besondere Vertrauensverhältnisse anerkannt und Schutzvorgaben im täglichen Verhalten umgesetzt werden.
2. Risikoanalyse
Eine Risikoanalyse ist ein Werkzeug, um Gefahrenpotenziale und Gelegenheitsstrukturen für sexualisierte Gewalt in einer Kirchengemeinde oder Einrichtung zu identifizieren. Sie prüft, ob alltägliche Abläufe oder Strukturen Risiken oder Schwachstellen aufweisen, die solche Übergriffe erleichtern könnten. Leitfragen helfen dabei, potenzielle Grenzüberschreitungen, riskante Situationen und notwendige Präventionsmaßnahmen zu erkennen. So können im Anschluss ggf. Maßnahmen formuliert und getroffen werden, um Teilnehmende zu schützen.
Zugrunde liegen dabei Fragebögen des Kirchenkreises Emden-Leer, wobei jede Analyse individuell je nach Teilbereich und Gegebenheiten erfolgt und alle drei Jahre wiederholt werden soll. Zu den zu prüfenden Bereichen gehören beispielsweise die beteiligten Altersgruppen, mögliche Verhaltensregeln, Kommunikationswege, Grundwerte, bestehende Vertrauensverhältnisse, bauliche Begebenheiten sowie bereits ergriffene und noch mögliche Maßnahmen der Prävention. Auch soll die mögliche Tätersicht besprochen werden. Materialien und eine Möglichkeit der Dokumentation befinden sich im Anhang (siehe Anhang 6.4).
3. Prävention
- Personalverantwortung
Alle Mitarbeitenden erklären sich schriftlich damit einverstanden, die grundlegenden Prinzipien unserer Selbstverpflichtungserklärung in der Arbeit mit Kindern und Erwachsenen anzuerkennen und praktisch umzusetzen. Alle zwei Jahre setzen sie sich mit den Inhalten der Erklärung erneut auseinander und bestätigen ihre Zustimmung erneut durch ihre Unterschrift. Mitarbeitende profitieren von regelmäßigen Besprechungen und dem Angebot der Supervision. Sie reflektieren jährlich im Rahmen der Risikoanalyse potentielle Situationen der Grenzüberschreitung in ihrer Gemeindearbeit, z.B. mit Hinblick auf das Eindringen in private Räume im Rahmen des Besuchsdienstes. Eine Vorlage für die Selbstverpflichtungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit der Lutherkirchengemeinde Leer sowie für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen befindet sich im Anhang.
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Alle über 18-jährigen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, sollen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch von Hauptverantwortlichen der Seniorenarbeit ist dies gewünscht. Das erweiterte Führungszeugnis darf bei Vorlage höchstens drei Monate alt sein und muss alle fünf Jahre erneuert werden. Die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses schützt Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene, indem es sicherstellt, dass die für sie Verantwortlichen keine relevanten Vorstrafen haben. Für Ehrenamtliche ist das Führungszeugnis kostenlos und kann mit dem Formular im Anhang bei der Stadt beantragt werden (siehe Anhang 6.3).
- Kommunikation
Im Rahmen von Besprechungen und der Fortbildung von Mitarbeitenden wird über die Risiken von Nähesituationen aufgeklärt. So gibt es verbindliche Umgangsregeln für die Arbeit mit und zwischen Konfis sowie in der Singschule, die jährlich von den Beteiligten besprochen und reflektiert werden. Auch wird auf allen Ebenen darauf geachtet, dass es klare Ansprech- bzw. Bezugspersonen beider Geschlechter gibt. Erziehungsberechtigte können über elektronische Kommunikationswege über die Organisation informiert werden und Veranstaltungen wie der Singschule auch jederzeit beiwohnen. Für die Anfertigung und Versendung von Fotos und Videos sowie die Nutzung von Messenger-Diensten werden klare Absprachen getroffen. So kann z.B. nur den Leitenden Mitarbeitern die Möglichkeit freigeschaltet werden, Nachrichten zu senden.
- Partizipation
Schutzkonzepte sind nur dann wirksam, wenn Mitarbeitende aktiv in die Entwicklung einbezogen und darüber informiert werden. Im Rahmen der Risiko- und Potenzialanalyse wird das Gespräch mit den Verantwortlichen der Konfirmandenarbeit, Singschule, Kirchenmusik, Seniorenarbeit, Gottesdienst- und Kindergottesdienstarbeit, Besuchsarbeit, Büroarbeit sowie der Seelsorge gesucht. Auch wird durch Aushänge im Gemeindehaus über das Schutzkonzept informiert. Ein zentraler Aspekt der Partizipation ist ein effektives Beschwerdemanagement (siehe Kapitel 4). Eine Gemeinde, die Betroffene zum Reden ermutigt, ist entscheidend für die Aufdeckung von Fehlverhalten. Deshalb sind Gewaltprävention und Beschwerdemanagement eng verknüpft.
4. Beschwerdeverfahren
Als niedrigschwelliger Kontakt stehen für Beschwerden Christoph Herbold und Sibylle Krainski zur Verfügung. Ihre Aufgabe ist es, Betroffenen bei der Äußerung zur Seite zu stehen und ihre Anliegen aufzunehmen und ggf. weiterzuleiten. Sie sind durch Aushänge sowie durch ein Banner im Gemeindebrief für alle Gemeindemitglieder präsent. Werden sie auf einen Verdacht aufmerksam, wenden sie sich zwecks Maßnahmenplanung an das Interventionsteams des Kirchenkreises und arbeiten weiter mit diesem zusammen.
Die Aufgaben des Interventionsteams des Kirchenkreises sind:
- Einschätzung und Beurteilung des Verdachtes
- Unterstützung der verantwortlichen Stelle bei der Planung der Intervention mit Empfehlung konkreter Handlungsschritte gem. Interventionsplan
- Prüfung arbeitsrechtlicher und strafrechtlicher Konsequenzen
- Planung von Schutzmaßnahmen und Empfehlung vom Unterstützungsangeboten
- Hinweis auf die Meldepflicht
- Umgang mit der Öffentlichkeit und den Medien
- Hinweise zur Aufarbeitung
- Ggf. Hinweise zur Rehabilitierung
Sollten die Vertrauenspersonen aus unterschiedlichen Gründen nicht erreichbar sein, dann können sich Betroffene unter anderem an folgende Stellen wenden:
Ev. Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen
Friesenstraße 65 b in Leer,
Fon: 0491.9604881
E-Mail: beratungsstelle@evlka.de
Fachstelle sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannovers
E-Mail: fachstelle.sexualisierte.gewalt@evlka.de
Kontaktpersonen: https://praevention.landeskirche-hannovers.de/ueber-uns/vorstellung
Superintendentur
Patersgang 2 in Leer
Fon: 0491.2864
E-Mail: sup.leer@evlka.de
5. Evaluation
Die Angebote und die Arbeit in unserer Gemeinde ist nicht statisch und entwickelt sich laufend weiter. Das bedeutet, dass auch die Passgenauigkeit unseres Schutzkonzepts in regelmäßigen Abständen, spätestens alle drei Jahre, überprüft und ggf. überarbeitet werden muss. Dies ist eine Chance für alle Beteiligten, ihre Stimme einzubringen. Wie bereits bei der Erstellung dieses Schutzkonzeptes, kann auch bei der Evaluation eine externe Fachkraft in den Prozess miteinbezogen werden.
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Lutherkirchengemeinde Leer hat am 22.1.2025 dieses Schutzkonzept beschlossen.
Kirchstr. 25
26789 Leer (Ostfriesland)
Datum 22.1.2025 Unterschrift der KV-Vorsitzenden _Anja Ihnen-Swoboa__